JUBILÄUMSMANAGEMENT
Je nach Dienstrecht eines Vertragsbediensteten oder Beamten haben diese einen gesetzlichen Anspruch auf Jubiläumszuwendungen. Diese werden nach 25 Jahren, 30 Jahren oder nach 40 Jahren fällig.
Kostensteigerung durch Sozialrechtsänderung
Die Steuerreform 2016 verschärft die Situation insofern, als Jubiläumszuwendungen sozialversicherungspflichtig geworden sind.
Dadurch erhöht sich der Aufwand für die Gemeinden um durchschnittlich 17 Prozent.
Kostensteigerung durch Sozialrechtsänderung
Vorsorge je nach Altersstruktur empfehlenswert
Je nach Altersstruktur der Bediensteten der jeweiligen Gemeinde bzw. des jeweiligen Gemeindeverbandes ist die Vorsorge für diese künftigen Zahlungen sehr empfehlenswert. Dadurch entfallen zukünftig ungeplante Jubiläumszuwendungszahlungen und damit verbundene Budgeteinschränkungen. Durch die Auslagerung dieser Verbindlichkeiten entfällt die Rückstellungsbildung in der Bilanz nach VRV 2015 und das Bilanzbild verbessert sich.