Entsprechend § 28-Rückstellungen sind gemäß VRV für Gemeinden erstmals Rückstellungen für Abfertigungen und Jubiläumszuwendungen zu bilden, optional auch für Pensionsleistungen.
Dies musste spätestens mit der Bilanz 2020 erfolgen.
UNSER TIPP: Wenn Sie Ihre Personalverpflichtungen in eine Versicherung auslagern wollen, empfiehlt sich dies zu einem frühestmöglichen Stichtag zu tun, um die Prämie so gering wie möglich zu halten!
SO UNTERSTÜTZEN WIR SIE:
Wir beraten Sie und helfen Ihnen bei den Vorbereitungen für die Bewertung von Personalverpflichtungen
Wir beraten Sie bei der Wahl der geeigneten Bewertungsparameter, wie z.B. Diskontierungssatz oder erwartete Gehaltssteigerungen
Wir bewerten Ihre Pensions-, Abfertigungs- und Jubiläumsgeldverpflichtungen (Basis für eventuelle Auslagerungsversicherung)